Benötigen Sie Informationen zu meinen Dienstleistungen ?
Zögern Sie nicht, mich anzurufen :

.... +49 1575 0184162

Wichtige Informationen !

Häufig führt das Schicksal dazu, dass zahlreiche Ehepaare vor Herausforderungen stehen, ihre Beziehung zunehmend belastet wird und es letztendlich zu einer völligen und endgültigen Erosion des Ehelebens kommt. In solchen Momenten ist jeder Ehepartner berechtigt, vor Gericht eine Scheidungsklage einzureichen.

Rechtsanwalt in Polen Monika Osińska-Majchrzak LL.M.

Rechtsanwalt in Polen Monika Osińska-Majchrzak LL.M.

Oft stellen Mandanten aus Deutschland die Frage, wo sie eine Scheidungsklage einreichen sollen – bei einem Gericht in Polen oder im Heimatland? Die Entscheidung darüber hängt nicht davon ab, wo die Heirat stattfand, sondern von anderen maßgeblichen Faktoren. Hierbei spielen Staatsangehörigkeit und Wohnsitz eine wichtige Rolle. Zusätzlich ist von entscheidender Bedeutung, ob es Verbindungen zu anderen Ländern gibt, insbesondere ob es sich um ein EU-Land oder einen Staat außerhalb Europas handelt.
Infolgedessen können Ehepartner, die die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch im Ausland, wie beispielsweise in Deutschland, leben, auch in Polen ein Scheidungsverfahren durchführen lassen. Die Situation kann allerdings komplex werden, wenn einer der Ehepartner, der kein Polnisch spricht und im Ausland lebt, plötzlich erfährt, dass bereits ein Scheidungsantrag bei einem polnischen Gericht eingereicht wurde. In solchen Fällen gestaltet sich eine Scheidung in Polen ohne die Unterstützung eines Anwalts als komplizierter und langwieriger Prozess. Daher ist es ratsam, die Unterstützung eines polnischen Anwalts in Anspruch zu nehmen, der sowohl über ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt als auch im Bereich des Familienrechts in Polen spezialisiert ist.

Unsere Anwaltskanzlei richtet ihr Angebot insbesondere an Personen, die außerhalb Polens leben, die polnische Sprache nicht beherrschen und nach einem professionellen Anwalt suchen, der sich auf Familienangelegenheiten in Polen spezialisiert hat.

Es ist von Bedeutung zu wissen, dass das polnische Gericht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auch über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder und die damit verbundenen Unterhaltspflichten der Ehepartner sowie über die Nutzung der gemeinsamen Wohnung entscheidet. Auf Wunsch eines der Ehepartner kann das Gericht ebenfalls über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens urteilen und auf Wunsch beider Partner auch über die Aufteilung der gemeinsamen Wohnung.

Im Bereich des Familien- und Betreuungsrechts in Polen bietet unsere Anwaltskanzlei umfassende Rechtsdienstleistungen an, die insbesondere folgende Angelegenheiten umfassen:

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Expertise in folgenden Angelegenheiten des Familienrechts in Polen:

  •  Scheidung in Polen und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes,
  •  Trennung des Gesamtguts ehemaliger Ehegatten nach Beendigung der ehelichen Gütergemeinschaft,
  •  Herstellung der Gütertrennung zwischen den Ehegatten,
  •  Annullierung der Ehe (Eheaufhebung),
  •  Unterhaltszahlungen für das Kind,
  •  Unterhaltszahlungen für den Ehegatten,
  •  Einschränkung, Aussetzung und Entzug des Sorgenrechts,
  •  außergerichtliche / gerichtliche Regelung des Umgangsrechts,
  •  Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsanfechtung,
  •  Adoption.

Unsere Kanzlei für Rechtswesen stellt individuell abgestimmte Dienstleistungen bereit, die den Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht werden. Hierbei bieten wir umfassende Unterstützung in Scheidungsverfahren sowie bei einzelnen rechtlichen Schritten an. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer Scheidungsklage, die fachgerechte Beantwortung von Klagen und anderen Prozessschriftstücken, die aktive Beteiligung an außergerichtlichen Verhandlungen, die effektive Vertretung in Gerichtsverfahren und eine umfassende Rechtsberatung. Unsere Dienstleistungen stehen auf dem gesamten Gebiet Polens zur Verfügung.

Unsere umfassende Expertise in der anwaltlichen Vertretung im Bereich des Familienrechts in Polen, einschließlich Scheidungsverfahren, Vermögensaufteilung der Ehepartner und Kindesunterhaltsfragen, gewährleistet eine stets professionelle und individuelle Betreuung in sämtlichen uns anvertrauten Angelegenheiten.

Sofern Sie eine Rechtsberatung in deutscher Sprache benötigen, laden wir Sie herzlich dazu ein, Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei aufzunehmen. Wir sind auf Familienrecht spezialisiert und landesweit in Polen tätig. Zusätzlich steht Ihnen auch unsere deutsche Mobilnummer zur Verfügung tel. +49 1575 0184162

Erforderliche Felder sind markiert *.

Ihre Information
Ihre Nachricht
Sicherheitscode
Copy Protected by Chetan's WP-Copyprotect.