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Umgangsrecht und Sorgerecht nach der Scheidung in Polen

Umgangsrecht und Sorgerecht nach der Scheidung in Polen

Die Scheidung der Eltern bedeutet nicht, dass Kontakte mit dem Kind nicht mehr möglich sind. Nach dem Gerichtsurteil über die Scheidung und dem Beschluss über Eheaufhebung entscheidet in Polen immer das Gericht darüber, auf welche Weise Kontakte mit dem Kind aufrechtzuerhalten sind. Kontakte mit beiden Eltern sind für die Erziehung und richtige Entwicklung des Kindes günstig! Wie kann man Kontakte mit dem Kind wirksam erzwingen ?

Umgangsrecht und Sorgerecht nach der Scheidung in Polen

Umgangsrecht und Sorgerecht nach der Scheidung in Polen

Das Recht und zugleich die Pflicht, Kontakte mit dem Kind aufrechtzuerhalten, sind in Polen ganz unabhängig davon, ob dem gegebenen Elternteil das Sorgerecht gewährt wurde. Auch im Fall, wenn ein Elternteil das volle oder beschränkte Sorgerecht hat, hat er dasselbe Recht auf Kontakte mit dem Kind wie der andere Elternteil. Außerdem, wenn dem Elternteil das Sorgerecht vollkommen entzogen wurde, ist er weiterhin zu Kontakten mit seinem Kind berechtigt.

Im Scheidungsurteil wird im Gericht in Polen über das Sorgerecht und über Kontakte in zwei getrennten Punkten entschieden. Diese Entscheidungen sind grundsätzlich voneinander unabhängig; in der Scheidungsklage oder in der Antwort auf solche Klage sollen also die Anträge auf Sorgerecht und auf Kontakte getrennt formuliert werden.

Kontakte mit dem Kind machen es möglich, mit ihm persönlichen Umgang zu pflegen. Darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, die Zeit gemeinsam mit dem Kind zu verbringen (Besuche, Treffen, Ausflüge mit dem Kind außerhalb seines gewöhnlichen Wohnsitzes) sowie direkte Kommunikation als auch indirekte Kontakte (Briefwechsel, Nutzung anderer Fernkommunikationsmittel, darunter elektronischer Kommunikationsmittel).

Im Scheidungsurteil werden vom Gericht in Polen in der Regel nur solche Fragen geregelt, die Möglichkeit eines persönlichen Beisammenseins mit dem Kind von diesem Elternteil, mit dem das Kind nicht ständig wohnen wird, betreffen. Meistens ist es dieser Elternteil, dem im Urteil das Sorgerecht eingeschränkt wurde. Es wird angenommen, dass andere (indirekte) Kontaktformen ohne Einschränkungen zugelassen werden.

In Sonderfällen können jedoch diese Kontakte vom Gericht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden.

Bezüglich der Kontakte mit dem Kind werden im Scheidungsurteil in Polen in der Regel folgende Elemente bestimmt:

– wann sich der Elternteil mit dem Kind während der Woche treffen kann (d.h. an Werktagen, wenn das Kind die Schule oder den Kindergarten besucht). In der Regel werden bestimmte Wochentage und bestimmte Zeiträume festgelegt. Das Gericht wird dafür sorgen, dass die Schulpflichten des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt werden (in der Regel wird das Gericht damit nicht einverstanden sein, dass das Kind innerhalb der Arbeitswoche bei dem anderen Elternteil bis in die späten Abendstunden bleibt, wenn es am nächsten Tag früh zur Schule gehen muss).

– wann sich der Elternteil mit dem Kind an Wochenenden treffen kann. In der Regel wird diese Frage auf diese Weise gelöst, dass das Kind in geraden Wochen bei einem und in ungeraden Wochen bei dem anderen Elternteil bleibt. Hier werden auch Zeiträume angegeben, wann die Kontakte stattfinden sollen (samstags von 9:00 Uhr bis sonntags bis 18:00 Uhr).

– wie das Kind Weihnachten und Ostern verbringen soll. Die meisten Varianten sehen voraus, dass Weihnachten oder Ostern mit den jeweiligen Elternteilen oder der erste Feiertag mit einem und der zweite Feiertag mit dem anderen Elternteil verbracht werden.

– wie das Kind Sommer- oder Winterferien verbringen soll. Hier wird die Zeit in der Regel zwischen den Elternteilen halbiert (die erste Ferienwoche mit der Mutter und die andere mit dem Vater).

Falls es im Interesse des Kindes liegt, kann das Gericht im Scheidungsurteil Kontakte des anderen Elternteils so begrenzen, dass

– einem Elternteil verboten wird, sich mit dem Kind zu treffen oder es außerhalb des gewöhnlichen Wohnsitzes mitzunehmen;

– einem Elternteil erlaubt wird, sich mit dem Kind nur in Anwesenheit des anderen Elternteils oder Betreuers, Vormunds oder einer anderen, vom Gericht bestimmten Person zu treffen.

Wenn Sie eine Konsultation bzw. Rechtsberatung auf Deutsch brauchen, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir sind auf das polnische Familienrecht, insbesondere auf Scheidungs – und Trennungsverfahren sowie auf die Vermögensteilung spezialisiert. Wir führen auch Verfahren im Bereich Unterhalt (Gewährung, Erhöhung bzw. Kürzung des Unterhalts), Verfahren im Bereich elterliches Sorgerecht und Regelung der Umgangskontakte mit dem Kind. Unsere Kanzlei ist in ganz Polen tätig !

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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